Sicher, der Bodensee ist nicht der Gardasee - was die Winde betrifft. Doch bietet er dafür zum Segeln deutlich mehr Platz und man findet auch als Gast noch einen Platz für mehrere Nächte. Das dürfte, zumindest am Gardasee, ein Problem sein.
Auf dem Bodensee kann leider nicht jeder lossegeln, wie er möchte. Wer, was darf, ist in der Bodensee-Schifffahrtsordnung geregelt.
Segelscheinfrei sind Segelboote mit einer Segelfläche bis 12 qm. Größer 12 qm Segelfläche benötigt man das Bodenseeschifferpatent der Kategorie D.
Für den Urlaub gibt es das zeitliche befristete Ferienpatent, das bei einem der Schifffahrtsämter beantragt werden muss.
Anerkannt werden folgende Scheine:
Sportbootführerschein Binnen unter Segel | Als Annerkennung für Segeln |
Sportbootführerschein Binnen unter Segel und Motor | als Anerkennung für Segeln und Motor |
A-Schein des DSV ausgestellt bis zum 31.03.1989 | als Anerkennung für Segeln |
Sporthochseeschifferschein ausgestellt seit 01.10.1992 | je nach Kategorie des Scheins |
Sportküstenschifferschein | als Anerkennung für Segeln |
Wenn bereits einer der oben genannten Scheine vorhanden ist, kann man (abhängig vom vorhandenen Schein) das Bodensee-Schifferpatent, ohne die praktische Prüfung und den allgemeinen theoretischen Segelteil zu wiederholen, erwerben. Es ist lediglich der Bodensee-spezifische theoretische Prüfungsteil für den Erwerb notwendig. Charter-Yachten oder -Boote gibt es bei den zahlreichen Segelschulen rund um den See. Wer mit dem eigenen Boot (der eigenen Yacht) anreist, sollte sich im Vorfeld gut informieren wo er sein Boot ins Wasser lässt. Nicht überall ist es z.B. problemlos möglich, den Trailer stehen zu lassen. Das Boot benötigt außerdem eine Zulassung für den Bodensee.