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Eine Klage gegen den Planfeststellungbeschluss für den Bau der B31 neu zwischen Stockach und Überlingen wurde zurückgenommen. Die Entscheidung ist damit bestandskräftig und gerichtlich nicht mehr anfechtbar.
Zwei Anwohner hatten dagegen geklagt. Gegenstand waren der Anschluss der Owinger Straße an die B 31 neu und die L 195 sowie Lärmschutzmaßnahmen. Wann nun mit dem weiteren Bau begonnen werden kann, steht jedoch nicht fest. Dies hängt mit der Freigabe von Mitteln durch den Bund ab. |